Aller Anfang ist schwer
Kurz vor den Sommerferien ist es soweit. Die angemeldeten Kinder und ihren Eltern lernen bei Schnuppertagen den Kindergarten und die Erzieherinnen kennen. Nach dem 01. August findet dann die Eingewöhnung statt.
Wir gestalten die Eingewöhnung nach den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes und bitten Eltern, sich für die Eingewöhnung ihres Kindes einen längeren Zeitraum einzuplanen.

Aufsichtspflicht
Während des Aufenthaltes im Kindergarten übertragen die Eltern uns die Aufsichtspflicht für Ihr Kind.
Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn die Kinder durch die Eltern in unsere Obhut gegeben werden. Dazu gehört das Bescheid geben und Begrüßen, sowie das  Hereinbringen der Kinder in die Gruppe. 
Die Aufsichtspflicht endet mit dem Abholen des Kindes. Wir bitten Eltern darum, uns auch hier Bescheid zu geben.
Ist ihr Kind Alleinegänger, geben die Eltern hierzu ihr schriftliches Einverständnis. 
Bei Veranstaltungen der Einrichtung bei denen Eltern teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei ihnen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner