Aufsichtspflicht
Während des Aufenthaltes im Kindergarten übertragen Sie als Eltern uns die Aufsichtspflicht für Ihr Kind.
Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn Ihr Kind durch Sie in unsere Obhut gegeben wird. Dazu gehört das Bescheid geben und Begrüßen, sowie das Hereinbringen Ihres Kindes in die Gruppe.
Die Aufsichtspflicht endet mit dem Abholen Ihres Kindes. Wir bitten Sie darum, uns auch hier Bescheid zu geben.
Ist Ihr Kind Alleinegänger, geben Sie als Eltern hierzu Ihr schriftliches Einverständnis.
Bei Veranstaltungen der Einrichtung bei denen Eltern teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen.

 

Abholberechtigung

Als Eltern geben Sie schriftlich Ihr Einverständnis, wer Ihr Kind bringen und abholen darf. Personen, die nicht abholberechtigt sind, dürfen wir Ihr Kind nicht mit nach Hause geben.

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