Kindergarten- Zeichen
Jedes Kind bekommt beim Eintritt in den Kindergarten ein Zeichen, welches beim „Ordnung machen“ hilft. Im Flur an der Garderobe und im Gruppenraum am Eigentumsfach der Kinder, sowie am Turnbeutel ist das Kindergartenzeichen zu finden.
Bitte helfen auch Sie uns beim Ordnung halten, indem Sie Turnzeug, Gummistiefel und Co. kennzeichnen.

Kindergartenzeichen

 

Krankheiten

Kranke Kinder gehören nicht in die Kita, sondern zu Mama und Papa nach Hause. Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es bitte in der Kita ab. Bei Magen-Darm Erkrankungen muss Ihr Kind 48 Stunden beschwerdefrei sein, bevor es den Besuch der Kita wieder aufnimmt. Bei Fieber muss Ihr Kind 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder in die Kita kommen kann. 

Über einen Aushang an der Pinnwand im Flur werden Sie über ansteckende Krankheiten, die in der Kita grassieren, informiert. Bitte lassen Sie Ihrem Kind die Zeit zu Hause, die es benötigt, um wieder gesund zu werden. Falls Ihr Kind während der Kindergartenzeit erkranken sollte, werden Sie sofort von uns informiert. Im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie darum, dass Sie Ihr Kind dann schnellstmöglich abholen.

 

Kleidung

Ihr Kind braucht in der Kita praktische und bequeme Kleidung, die auch mal einen Fleck abbekommen darf. Alle Kinder haben in der Kita Hausschuhe, Turnzeug und Wechselkleidung. Bitte achten Sie darauf, dass immer genügend Wechselkleidung in der Kita ist, damit die Erzieherinnen Ihr Kind im Notfall umziehen können.

Wir gehen oft nach draußen. So benötigt Ihr Kind eine Matschhose und Gummistiefel für das Spielen auf dem Spielplatz. Gut ist, wenn Ihr Kind die Kleidung möglichst selbstständig an- und ausziehen kann.

 

Kinderschutz

Unsere Einrichtung hat mit dem Jugendamt der Stadt Arnsberg eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a und § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe abgeschlossen.

In dieser Vereinbarung sind folgende Punkte geregelt:

  • Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung

  • Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft

  • Information an das Jugendamt

Die Mitarbeiterinnen sind diesbezüglich achtsam und werden bei Bedarf gerne situationsbezogene Beratungsangebote unterbreiten, bevor es zur Kindeswohlgefährdung kommt.

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